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Rückgabe von Batterien nach dem Batteriegesetz (BattG)

Gemäß BattG sind wir verpflichtet, unsere Kunden über die Vorschriften und Pflichten zur Entsorgung und Rückgabe von gebrauchten Batterien und Akkus zu informieren.
1. Endverbraucher sind nach §11 BattG zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet.
2. Kontaminierte Batterien und Akkus sind mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet, unter der das chemische Symbol des enthaltenen Schwermetalls steht
(Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei).
3. Batterien und wiederaufladbare Batterien dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern können kostenlos in unserem Büro oder an den dafür vorgesehenen Sammel- und Rückgabestellen abgegeben werden. Unsere Rücknahmepflicht beschränkt sich auf Altbatterien des Typs, den wir als Neubatterien in unserem Sortiment haben, sowie auf die Menge, die von den Endverbrauchern üblicherweise entsorgt wird.

Informationen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) sind wir verpflichtet, private Haushalte zu informieren:
1. Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen ihre Produkte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol (durchgestrichene Mülltonne) kennzeichnen und kostenfrei zurücknehmen. Solche Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern sind zu trennen, zu sammeln und über geeignete Sammel- und Rücknahmesysteme zu entsorgen.
2. Private Haushalte müssen Elektroaltgeräte (WEEE), die sie nicht mehr verwenden wollen, umweltgerecht entsorgen. In diesem Fall müssen sie die Elektro- und Elektronik-Altgeräte als getrennte Sammlung von unsortiertem Siedlungsabfall entsorgen und Altbatterien und Akkumulatoren von den Elektro- und Elektronik-Altgeräten trennen, sofern diese nicht von den Elektro- und Elektronik-Altgeräten umschlossen sind und die Elektro- und Elektronik-Altgeräte nicht gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. 5 S. 2 und 3 ElektroG für die Vorbereitung der Wiederverwendung getrennt wurden.
3. Vertreiber mit einer Verkaufs-, Lager- und Versandfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sind verpflichtet, die Wiederverwendung vorzubereiten:
1. Bei der Lieferung eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts an einen Endnutzer wird ein Altgerät des Endnutzers desselben Gerätetyps, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Lieferung oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückgegeben, und
2. Altgeräte, die in keiner Außenabmessung größer als 25 cm sind, nehmen maximal 5 Altgeräte pro Gerätetyp entweder im Ladengeschäft oder in unmittelbarer Nähe kostenlos zurück, wobei die Rückgabe nicht an den Kauf eines elektrischen oder elektronischen Gerätes gebunden ist.
4. Elektro- und Elektronikgeräte, die unter das ElektroG fallen, sind insbesondere die in Anhang 1 des ElektroG aufgeführten Geräte.
Sie können Ihr EAG an unser Lager unter der folgenden Adresse liefern:
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266, Inning am Ammersee
Deutschland
WEEE-Reg.-Nr. DE 45735335

1. Für den Rest erfüllen wir unsere Rücknahmeverpflichtung mit Hilfe unseres Partners take-e-way. Dieser bietet unter der URL https://www.take-e-back.de/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden die nächstgelegene kostenlose Sammelstelle an.
2. Wir weisen darauf hin, dass der Endnutzer für die Sicherung und Löschung personenbezogener Daten sowie von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen auf den zu entsorgenden Elektro- und Elektronikaltgeräten verantwortlich ist. Insofern übernimmt die GPO GmbH keine Haftung für möglichen Datenverlust oder Datenmissbrauch und daraus resultierende Schäden.

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