AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GPO GmbH
I. Geltungsbereich
Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle über die Internetseite www.gp-optics.com, www.gpogolf.com und www.gpo-usa.com geschlossenen Rechtsgeschäfte mit der GPO GmbH (nachfolgend GPO GmbH, GPO).
Abweichende Regelungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Bestätigung der GPO GmbH, nicht ausreichend ist die Bezugnahme der GPO GmbH auf ein Schreiben des Auftraggebers, welches AGB des Auftraggebers enthält. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware gelten die folgenden Geschäftsbedingungen als angenommen.
II. Vertragsschluss
1. Mit der Bestellung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Im Anschluss an die Bestellung erhält der Auftraggeber zunächst eine unverbindliche Bestellbestätigung mit einer Übersicht über die von ihm abgegebene Bestellung. Erst nach Übermittlung der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der GPO GmbH als Auftragnehmerin zustande. Die GPO GmbH als Auftragnehmerin wird die Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail maximal fünf Tage nach Erhalt der Bestellung annehmen.
2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt stets der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Normalfall der Anwendung des UN-Kaufrechts ist der Warenkauf zwischen gewerblichen Verkäufern aus verschiedenen Vertragsstaaten des UN-Kaufrechts. Verkäufer und Käufer müssen weder Kaufleute sein, noch die Staatsangehörigkeit eines der Vertragsstaaten haben. Maßgeblich ist der gewöhnliche Aufenthaltsort und die Niederlassung, Art. 1. Das UN-Kaufrecht ist nicht anwendbar auf Verbraucher¬verträge (sofern der private Zweck des Kaufes für den Verkäufer erkennbar war.
4. Die GPO GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen und bereits geschlossene Verträge
außerordentlich und fristlos zu kündigen, sofern sich rechtliche Bedenken ergeben. Rechtliche Bedenken können Embargos auf Länder oder Personen sein.
5. Der Zwischenverkauf ist vorbehalten.
III. Widerrufsrechte und Ausschluss des Widerrufs bei Verbraucherverträgen
1. Widerrufsrecht bei Lieferung von Waren, die nicht kundenspezifisch hergestellt wurden und in einer Sendung ausgeliefert werden
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning am Ammersee
Deutschland
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben (mit Ausnahme der Liefer- und Versandkosten, Zollabwicklungskosten und der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir ausschließlich Banküberweisung. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an GPO GmbH, Wildmoos 9, 82266 Inning, Germany, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn diese schon in Gebrauch war der über einen normalen Funktionsgebrauch hinaus geht.
Besonderer Hinweis
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnen.
2. Ausschluss des Widerrufsrechts bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation hergestellt Wurden
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen – über die Lieferung von Ware, die nicht vorgefertigt ist und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten ist. Soweit die Herstellung der Druckerzeugnisse über die Internetseite von GPO GmbH nach Kundenspezifikation erfolgt, besteht daher kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.
IV. Kommunikation, Mitteilungen
1. Der Auftraggeber hat spätestens bei der Bestellung eine Adresse für elektronische Post (E-Mail-Adresse) anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet. Diese E-Mail-Adresse gilt bis auf Widerruf oder Änderungsmitteilung durch den Auftraggeber still auch für künftige Aufträge.
2. Insbesondere hat der Auftraggeber durch Einstellung seines Spamfilters und E-Mail-Clients (lokal und/oder bei seinem Provider) zu gewährleisten, dass ihn E-Mails der GPO GmbH erreichen.
3. Mitteilungen der GPO GmbH, die per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse erfolgen, gelten nach ihrer Absendung als beim Auftraggeber zugegangen, soweit dieser Unternehmer i.S.d. § 13 BGB ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher gilt dies nur, soweit die Erklärung nicht von besonderer / elementarer Bedeutung ist.
4. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass eine an ihn abgesendete Mitteilung aus Gründen, die außerhalb seiner Sphäre liegen, nicht bei ihm eingegangen ist. Für Übertragungsfehler steht die GPO GmbH nur ein, wenn deren Ursache in ihrer Sphäre begründet ist.
5. Die GPO GmbH ist regelmäßig nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf fehlende, falsche oder nicht funktionsfähige E-Mail-Adressen hinzuweisen.
V. Preise/Angebote
1. An unsere Angebote halten wir uns 14 Tage lang gebunden, gerechnet ab Angebotsdatum. Dies gilt nicht für Angebote, die ausdrücklich als „freibleibend“ gekennzeichnet sind.
2. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Soweit Preisangebote befristet sind, ist die Gültigkeitsdauer auf den Shopseiten besonders gekennzeichnet.
3. Alle genannten Preise gelten generell unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
4. Die auf den Warenkorb genannten Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, nicht jedoch den Versand, Verpackung und Transportversicherung.
5. Bei Nichtantreffen des Auftraggebers unter der Lieferadresse werden die Kosten für eine Zweit- und Drittzustellung dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn dafür zusätzliche Kosten entstehen. Ebenso werden die Kosten für eine Rücksendung bei Nichtzustellbarkeit separat in Rechnung gestellt, sofern der Auftraggeber die Nichtzustellbarkeit zu vertreten hat.
6. Macht der Auftraggeber bei nicht nach Kundenspezifikation angefertigten Bestellungen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, hat dieser die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Auftraggeber bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Auftraggeber kostenfrei.
7. Maßgeblich sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Preise.
VI. Zahlung
1.Die auswählbaren Zahlungsarten werden dem Auftraggeber im Laufe des Bestellprozesses mitgeteilt.
2. Soweit sich nicht aus der Zahlungsart selbst etwas anderes ergibt, z.B. E-Payment, hat die Zahlung spätestens unmittelbar nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der GPO GmbH zu erfolgen.
3. Andere als im Online-Shop für die Bestellung angebotene Zahlungsarten gelten nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin. Scheck und Wechsel werden als Zahlungsmittel generell nicht akzeptiert.
4. Die GPO GmbH stellt für alle Auftragsposition innerhalb einer Warenkorb-Bestellung eine Gesamtrechnung. Zinsen und Spesen trägt der Auftraggeber. Bei kostenpflichtigen Stornierungen wird die Rechnung unter dem Tag der Stornierung ausgestellt und ist vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
5. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so kann die GPO GmbH Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der GPO GmbH auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
6. Solange und soweit nichts Abweichendes mit unseren Kunden vereinbart worden ist, sind unsere Rechnungen umgehend nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Solange und soweit Vorauskasse vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Lieferung der bestellten Ware ganz oder teilweise bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zurückzubehalten.
7. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher beträgt der
Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, im Übrigen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer oder höherer Verzugsschäden durch die GPO GmbH wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
8. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
VII. Bonitätsprüfung
Die GPO GmbH behält sich vor, persönliche Daten zur Prüfung der Bonität des Kunden an unten genannte Wirtschaftsauskunfteien zu übermitteln um Auskünfte zur Bonitätsprüfung einzuholen und zu verarbeiten und abhängig vom Ergebnis die Zahlungsart Rechnung zu ermöglichen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
Verband der Vereine Creditforum e. V.
Hellersbergstraße 12
41460 Neuss
Creditreform Boniversum GmbH
Hellersbergstraße 11
41460 Neuss
CRIF Bürgel GmbH
Radlkoferstraße 2
81373 München
Damit wir Ihnen Vorausleistungen (Zahlung auf Rechnung, Ratenzahlung etc.) erbringen können, müssen wir Vorsorge tragen, dass es bei Nutzung dieser Art der Zahlungsabwicklung nicht zu Missbräuchen kommt und der Schutz der Verbraucher vor wirtschaftlicher Überlastung gewahrt bleibt. Unser Unternehmen ist deshalb zum Schutz vor auf Zahlungsunfähigkeit beruhenden Zahlungsausfällen, vor Missbräuchen durch Zahlungsunwilligkeit sowie der missbräuchlichen Inanspruchnahme durch Dritte an dem Bonitätswarnsystem der Auskunft
Verband der Vereine Creditform e.V.
Hellersbergstraße 12
41460 Neuss
angeschlossen. Wir behalten uns vor von der Auskunftei für Kunden mit Zahlungsart Rechnung eine Bonitätsprüfung durchzuführen, die auf Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren i.S.d. § 28b Nr. 1 BDSG ein sogenanntes Kredit-Scoring-Verfahren vornimmt. Basis des so errechneten Wahrscheinlichkeitswertes – Ihrer Bonität – bilden in Gemäßheit des § 28b Nr. 3 BDSG nicht allein Ihre Anschrift Daten, sondern darüber hinaus auch Ihre Personalien (Vor- und Zuname) sowie personenbezogene Daten über Ihr bisheriges Zahlungsverhalten. Die Daten werden allein zum Zweck der Ermittlung eines statistischen Risikos über ihr zukünftiges Verhalten hinsichtlich Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit und mit Blick auf die Wahrscheinlichkeit eines
Zahlungsausfalls erhoben. Hierdurch räumen Sie uns die Möglichkeit ein, im Einzelfall eine ausreichend fundierte Abwägungsentscheidung zu der Frage, ob wir Ihnen Vorausleitungen erbringen bzw. diese aufrechterhalten können, zu treffen. Um eine entsprechende Bonitätsprüfung von der Auskunftei durchführen lassen zu können, übermitteln wir dieser Ihre Personalien und Ihre Adressdaten. Sie können der Übermittlung Ihrer Daten an die Auskunftei jederzeit formlos
widersprechen. Die Ihnen grundsätzlich zustehenden Zahlungsoptionen beschränken sich in diesem Fall allerdings auf die Vorkasse sowie E-Payment. Vorausleistungen können wir Ihnen dann nicht mehr erbringen und müssen diese dann ggf. beenden. Daneben übermitteln wir an die Auskunftei auch personenbezogene Vertragsdaten und Angaben über nichtvertragsgemäßes Zahlungsverhalten und beziehen entsprechende Informationen auch aus anderen Vertragsbeziehungen, die während der Abwicklungsdauer unseres Vertragsverhältnisses zu Ihnen entstehen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt im Rahmen des gesetzlich zulässigen und nur zur Wahrung der schutzwürdigen Interessen unsererseits oder der eines anderen Vertragspartners der Auskunft erforderlich ist und unter Berücksichtigung Ihrer schutzwürdigen Interessen und Belange an dem Ausschluss der Übermittlung. Die Übermittlung von Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens an die Auskunftei findet nur statt, wenn Sie sich in einer den Anforderungen des § 31 Abs. 2 Nr. 3 BDSG entsprechenden Weise damit ausdrücklich einverstanden erklärt haben. Ungeachtet dessen behalten wir uns im Rahmen des gesetzlich Zulässigen vor, Ihre personenbezogenen Daten über eine Forderung an die genannte Auskunftei zu übermitteln, soweit Sie eine geschuldete Leistung trotz Fälligkeit nicht erbracht haben, nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung zweimal schriftlich gemahnt worden sind, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung vier Wochen liegen und Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung nicht bestritten haben. Vor einer Übermittlung an die Auskunftei werden sie von uns rechtzeitig darüber in Kenntnis gesetzt. Wir weisen Sie darauf hin, dass entgegen früher Rechtslage eine Einzelfallprüfung unter Abwägung Ihrer Interessen vor einer Meldung an die Auskunftei nicht mehr stattfindet, das Verfahren vielmehr automatisiert ist. Wir weisen Sie darauf hin, dass sie sowohl gegenüber uns als auch der Auskunftei einen Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO haben. Die Auskunft ist hierbei unentgeltlich. Im Auftrag von Creditreform Boniversum teilen wir folgende Informationen gem. Art. 14 DSGVO mit:
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch die Bonität bei Bestandskunden. Dazu arbeiten wir mit der
Creditreform Boniversum GmbH
Hellersbergstraße 11
41460 Neuss
Deutschland
zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrag von Creditreform Boniversum GmbH teilen wir Ihnen bereits vorab folgende Informationen gem. Art. 14 DSGVO mit:
Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden. Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum GmbH Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke, genutzt. In der Datenbank der Creditreform Boniversum GmbH werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mail-Adresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sogenannten „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link:
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE
einsehen oder sich von dort zusenden lassen können. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft. Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum GmbH gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt. Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz informieren.
Die Daten, die Creditreform Boniversum GmbH zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden. Um Ihre Bonität zu beschreiben, bildet Creditreform Boniversum GmbH zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Kunden der Creditreform Boniversum GmbH nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen. Widerspruchsrecht: Die Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum GmbH gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet. Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die
Creditreform Boniversum GmbH
Hellersbergstr. 11
41460 Neuss
Deutschland.
Ihr Ansprechpartner ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570,
E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de. Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, Deutschland, E-Mail: datenschutz@boniversum.de.
VIII. Datenschutzbeauftragter
Bei Fragen, Kommentaren, Beschwerden sowie Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit unserer Erklärung zum Datenschutz und der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten können Sie sich schriftlich an unseren Beauftragten für den Datenschutz wenden, der Ihnen unter folgender Adresse zur Verfügung steht.
GPO GmbH
An den Datenschutzbeauftragten der GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
info@gp-optics.com
IX. Lieferung
1. Sofern die Ware versendet wird, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher erfolgt der Gefahrübergang erst mit der Übergabe der Ware an diesen.
2. Sofern nichts Abweichendes mit uns schriftlich vereinbart worden ist, so gelten unsere Preise ab Werk exklusive Verpackung und Transport, zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Auftragsgebers. Lieferung bedeutet bei Frachtware bis an die erste verschließbare Haustüre, sofern der Weg ebenerdig ist, ansonsten gilt frei Bordsteinkante.
3. Die Zustellung der Lieferungen erfolgt zu den geschäftsüblichen Zeiten.
4. Der Versand an Packstationen, Postfächer oder DHL-Postfilialen ist nicht möglich.
5. Die im Rahmen des Auftrags von GPO GmbH angegebenen Fristen sind Lieferzeiten und können während der Konfiguration gewählt werden. Diese Angaben sind ca.-Angaben, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6. Die angegebene Lieferzeit beginnt bei Vorkasse mit Gutschrift der Zahlung auf das Konto der Auftragnehmerin, bei E-Payment mit Zahlungszusage und bei Zahlungsart per Rechnung mit Rechnungsfreigabe durch die GPO GmbH an den Auftraggeber.
7. Liegen diese Voraussetzungen hinsichtlich Zahlung und Daten bis 13 Uhr vor, beginnt die Lieferzeit noch ab diesem Eingangstag, soweit dies ein Arbeitstag ist. Im Übrigen gilt der folgende Arbeitstag als Beginn der Arbeitszeit.
8. Die Angabe der Lieferzeit in Arbeitstagen umfasst die Werktage Montag bis Freitag und gilt für die Lieferung innerhalb der EU Staaten. Lieferungen außerhalb der EU sind von der verbindlichen Lieferzeit ausgeschlossen.
9. Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn dies von der Auftragnehmerin als Fixtermin schriftlich bestätigt ist.
10. Gesetzliche Feiertage oder innerhalb Deutschlands unterschiedliche Feiertage wirken sich auf die Lieferzeit aus und führen ggf. zu einer Verschiebung der Lieferung.
11. Die GPO GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies aufgrund einer Abwägung der Interessen sowohl von Auftraggeber als auch von GPO GmbH zumutbar ist. Bei Teillieferungen trägt die GPO GmbH die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
12. Verzögert die GPO GmbH die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von der GPO GmbH zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
13. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb der GPO GmbH als auch in dem ihres Zulieferers oder Spediteurs – wie z.B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Zuwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung.
14. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung der GPO GmbH ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
15. Die Auftragnehmerin erfüllt die ihr im Rahmen der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten. Für private Endverbraucher handelt es sich bei den mit der Ware mitgelieferten Transportverpackungen um lizensierte Produkte. Bei Geschäftskunden geht die Auftragnehmerin, sofern nicht schriftlich eine anderweitige Anzeige erfolgt, von einer unentgeltlichen Standort-Entsorgung durch den Auftraggeber aus. Ansonsten können die Transportverpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware zurückgegeben werden, wenn sie sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sind.
X. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehender Forderungen der GPO GmbH gegen den Auftraggeber ihr Eigentum.
2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
3. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die GPO GmbH ab. Die GPO GmbH nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für die GPO GmbH bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die GPO GmbH auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
4. Bei Be- oder Verarbeitung von der Auftragnehmerin gelieferter und in deren Eigentum stehender Waren ist die GPO GmbH als Herstellerin gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist die Auftragnehmerin auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
XI. Gewährleistungsregelung / Mängelansprüche
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Entdeckung, anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Reklamationsanzeige
umfasst den Eingang der Reklamation per Telefon, E-Mail oder Post an den Kundenservice. Gegebenenfalls ist es notwendig, dass der Kunde zur Prüfung der Reklamation der GPO GmbH das Produkt zusendet.
3. Sollten bei Lieferung Transportschäden offensichtlich sein, so hat der Auftraggeber diese Fehler sofort der GPO GmbH gegenüber bzw. gegenüber dem Auslieferer zu reklamieren. Die Versäumung dieser Rüge hat bei Verbrauchern keine Auswirkung auf die gesetzlichen Ansprüche, sondern dient dann der Beweissicherung.
4. Die Angaben des Auftragnehmers sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben oder kennzeichnen die Leistung. Sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen zulässig. Insbesondere bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind geringfügige Farbabweichungen kein Mangel. Dies gilt insbesondere bei Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt. Produktionsbedingt kann es zu unvermeidbaren geringfügigen Falztoleranzen kommen, die nicht zur Reklamation berechtigen.
5. Ferner ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
7. Die GPO GmbH behält sich vor technische Änderungen in das Produkt einfließen zu lassen. Technische Änderungen, wenn sie nicht die Funktion beeinträchtigen sind nicht reklamierbar.
8. Bei berechtigten Beanstandungen ist die GPO GmbH zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die GPO GmbH dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung/Rücktritt) verlangen.
9. Bei Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist die mangelhafte Ware zurückzugeben. Dies gilt nicht bei Minderung.
10. Gewährleistungsrechte unserer Kunden setzen voraus, dass diese der nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen sind. Die Rügefrist i. S. d. § 377 HGB beträgt 8 Tage. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Rüge bei uns (auch per Telefax).
11. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Waren bei unseren Kunden. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
12. Sollte trotz aller aufgewandter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware vorbehaltlich fristgerechter Mangelrüge nach unserer Wahl entweder reparieren oder ersatzweise nachliefern. In jedem Falle ist uns zur Nacherfüllung jedoch eine angemessene Frist zu setzen. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Im Falle der Ausübung eines Gewährleistungsrechtes ist uns die beanstandete Ware in der Original- oder in einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zu übersenden.
13. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden von unserem Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die sich hieraus ergebenden Folgen keine Gewährleistungsansprüche. Auch wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisung nicht eingehalten wird, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass Verbrauchsmaterialien verwendet worden sind, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. In diesen Fällen bleibt es dem Kunden jedoch unbenommen, nachzuweisen, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
14. Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte anzusehen. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware.
15. Ansprüche unseres Kunden wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Betriebes verbracht worden ist.
XII. Haftung und Entschädigung der GPO GmbH
1. Grundsätzliche Haftungsregelung
Für Pflichtverletzungen aller Art haftet die GPO GmbH nur dann auf Schadensersatz, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Im Übrigen ist die Haftung der GPO GmbH für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Eine wesentliche Vertragspflicht in dem vorgenannten Sinn ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf und vertraut.
2. Haftungsumfang
Die GPO GmbH haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst eingetreten sind oder für Mehraufwendungen in der Abwicklung, die durch eine Verbringung des Auftragsgegenstandes an einen anderen Ort entstehen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GPO GmbH, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten hingegen nicht, soweit die GPO GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Sie gelten ebenfalls nicht für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Haftung gegenüber Unternehmern
Gegenüber Unternehmen haftet die GPO GmbH im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den infolge Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entstandenen vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Unternehmern gegenüber ist die Haftung der GPO GmbH für Schäden auf das 1,5-fache des Bestellwertes beschränkt. Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer XI.2. entsprechend.
4. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 Prozent des mit uns vereinbarten Kaufpreises.
5. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Fall einer Haftung für Vorsatz und in den in 5. genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
7. Ist der Kunde ein Zwischenhändler für die an ihn gelieferte Sache und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns die gesetzlichen Bestimmungen.
XIII. Ansprüche aus Garantie
Für eine Vielzahl unserer Produkte gewähren wir eine 10-jährige Garantie. Diese freiwillige Herstellergarantie richtet sich an unsere Endabnehmer und erweitern die dem Verbraucher eingeräumten Gewährleistungsrechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Mit dieser Garantie haften wir dafür, dass die von uns hergestellten Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe die in unserer Produktbeschreibung für dieses Produkt aufgeführten Eigenschaften aufweist. Abnutzung durch Verschleiß, durch übermäßigen Gebrauch oder durch Fehlgebrauch sind nicht von der Garantie umfasst. Gleiches gilt für Beschädigungen, die durch eine nicht fachgerechte respektive nicht von uns selbst durchgeführte Reparatur entstehen. Im Rahmen der Garantie werden wir bestehende Mängel durch Nachbesserung respektive – nach unserer Wahl – durch Nachlieferung erfüllen. Die hierfür anfallenden Transport-, Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind mit der Einräumung der freiwilligen Garantie nicht verbunden.
XIV. Ausfuhrkontrolle
Einige unserer Produkte unterliegen der Deutschen Ausfuhrkontrolle. Unsere Kunden sind daher verpflichtet, uns frühzeitig über gegebenenfalls bestehende exportrechtliche Bestimmungen zu informieren. Im Falle der erforderlichen behördlichen Genehmigung werden wir alle uns zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um eine solche Genehmigung zu erhalten. Unser Kunde ist verpflichtet, uns die erforderlichen Dokumente und Informationen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Aufgrund gegebenenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen ist es unseren Kunden auch untersagt, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung die bei uns erworbenen Produkte an Abnehmer zu liefern, die nicht im gleichen Land wie unser Kunde ansässig sind. Die mit uns geschlossenen Verträge stehen daher auch unter der aufschiebenden Bedingung des Vorliegens einer exportrechtlichen Ausfuhrgenehmigung / der exportrechtlichen Genehmigungsfreiheit. Sollte eine gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigung zum Export der bestellten Produkte nicht innerhalt von 12 Monaten nach Abschluss des Vertrages vorliegen, so gilt die aufschiebende Bedingung als endgültig nicht eingetreten. Geleistete Zahlungen / Anzahlungen des Kunden werden in diesem Falle durch uns erstattet, es sei denn, wir haben bereits Leistungen für den Kunden erbracht. Im Falle der Nichterteilung der behördlichen Genehmigung sind sämtliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz oder Ähnliches ausgeschlossen. Die Beschaffung einer etwaig erforderlichen Einfuhrgenehmigung obliegt unserer Kunden. Wir halten uns strikt an die Exportrichtlinien der deutschen Gesetzgebung. Dem Wiederverkäufer ist es nicht gestattet in Region, Länder oder Personen unsere Produkte zu verkaufen an die national oder international Embargos and Ausfuhrrestriktionen vorliegen.
XV. Rücktritt / Kündigung
1. Für den Fall der Kündigung des Vertrags wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (§ 643 BGB) durch die GPO GmbH, insbesondere wegen fehlender Zahlung, verpflichtet sich der Auftraggeber, der GPO GmbH eine Entschädigungszahlung in Höhe von 2 % der vereinbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 10 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der GPO GmbH Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der GPO GmbH bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.
2. Vor Zusendung einer Auftragsbestätigung hat die GPO GmbH das Recht die Bestellung des Auftraggebers zu löschen, rechtliche und gesetzliche Pflichten nicht eingehalten werden können.
3. Eine Entschädigungszahlung seitens des Auftraggebers ist ferner dann zu leisten, wenn der Auftraggeber den Vertrag unter den Bedingungen nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist kündigt bzw. storniert. Eine kostenfreie Stornierung einer Bestellung durch den Auftraggeber ist nur bis zum Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail (Vertragsschluss) möglich.
4. Mit Abgabe der verbindlichen Stornierungserklärung stimmt der Auftraggeber der Einbehaltung der im Herstellungsprozess befindlichen Ware zu. Die GPO GmbH ist daher nach Stornierung / Kündigung nicht zur Herausgabe der Ware verpflichtet. 5. Die GPO GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des Vermögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
XVI. Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren mit der mangelfreien Annahme der Lieferung. Dies gilt nicht, soweit die GPO GmbH arglistig handelt. Von der vorstehenden Verjährungsregelung nicht betroffen sind Verträge mit Verbrauchern im Sinne des BGB, hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
XVII. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Verarbeitenden Industrie, sofern keine abweichende Vereinbarung erfolgte.
XVIII. Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
1. Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien ohne zusätzlich zu den Versandkosten anfallenden Kosten an uns zurücksenden. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
2. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:
o „Cd” steht für Cadmium
o „Hg” steht für Quecksilber.
o „Pb” steht für Blei.
XIX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Urkundenprozesse, der Geschäftssitz der GPO GmbH.
2. Soweit der Auftraggeber ein privater Endverbraucher ist gelten die gesetzlichen Regelungen. Hat er jedoch keinen Wohnsitz innerhalb der europäischen Union, gilt ebenfalls der Geschäftssitz der GPO GmbH als Gerichtsstand.
XX. Selektives Vertriebssystem
Die Produkte des Unternehmens German Precision Optics (GPO) sind komplex, erklärungsbedürftig und stehen für hervorragende Produktleistungen, hohe Qualität und Präzision sowie eine modernes und hochwertiges Design. Das Unternehmen hat hohe Investitionen in Forschung, Entwicklung, Fertigung, Marketing, Vertrieb und Service investiert und sucht Vertriebspartner, die den Markenaufbau und -ausbau in den jeweiligen Vertragsgebieten übernehmen. Zum Schutz der Markenidentität und Investments des Unternehmens wird weltweit ein selektives Vertriebssystem mit qualifizierten und selektierten Fachhändlern aufgebaut, die alle Markenwerte des Unternehmens vermitteln können um den Endkunden stets ein klares und konsistentes Markenbild zu bieten. Dazu sind Regelungen hinsichtlich der Bewerbung und der Art des Vertriebs von den Produkten des Unternehmens erforderlich, insbesondere für den Verkauf im Internet.
Die Fachhändler unterstützen das Unternehmen GPO folglich im Aufbau des selektiven Vertriebssystems, insbesondere auch über die Einhaltung erhöhter Qualitätsanforderungen:
- Kein markenschädigender Verkauf über Internetplattformen Dritter oder Auktionsplattformen, insbesondere nicht unter verdeckter oder gefälschter Identität.
- Kein aktiver Verkauf durch Fachhändler an Wiederverkäufer, die nicht Bestandteil des Fachhändlernetzwerkes sind
- Verkauf durch geschultes Fachpersonal in einem Ladenlokal mit regelmäßigen Öffnungszeiten.
- Hochwertige Warenpräsentation im Ladenlokal.
- Verkauf und Bewerbung über eine zusätzliche Homepage des Fachhändlers unter Wahrung folgender Kriterien zum Schutz der Markenidentität des Unternehmens: Verwendung aktueller Produktbilder, Sicherstellung einer markengerechten Grafik und Gestaltung, richtige und ausführliche Produktbeschreibungen, Angaben zur Händleranschrift sowie Verwendung erfüllbarer Lieferzeiten.
XXI. Informationen zum Anbieter / Vertragspartner
Die Internetplattform gp-optics.com und gpogolf.com wird von der GPO GmbH. Die GPO GmbH ist für alle
darüber geschlossenen Rechtsgeschäfte Vertragspartner.
E-Mail: info@gp-optics.com
Website: https://www.gp-optics.com / http://www.gpogolf.com
Servicehotline: +49 (0) 8143-99 20 87 0 (Kosten können nach Anbieter variieren)
Hotline ist erreichbar: Mo – Fr: 8 – 16 Uhr
Adresse:
GPO GmbH
Wildmoos 9
82266 Inning
Germany
Geschäftsführer: Richard Schmidt, Christine Schmidt, Stephan Kern
Handelsregistereintrag: AG München, HRB 260 354
St.-Nr.: 117 /127/ 70068
USt-IdNr.: DE335 292 484
XXII. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der genannten Regelungen gegen zwingende
Gesetzesvorschriften verstoßen oder in sonstiger Weise unwirksam /
undurchführbar sein bzw. werden, so tangiert dies nicht die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung
gilt als ersetzt, durch eine die in gesetzlich zulässiger Weise
wirtschaftlich der Regelung am nächsten kommt.
Stand: November 2018
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